Langjährige Erfahrung kombiniert mit umfassender rechtlicher Betreuung
Ihre Kanzlei für Verkehrsrecht
Wir stehen Ihnen kompetent zur Seite
Der Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei liegt auf dem Gebiet des Verkehrsrechts. Seit vielen Jahren stehen wir Ihnen zur Seite, ob es um die Klärung von Schadenersatzfällen oder die Verteidigung geht. In der folgenden Auflistung finden Sie eine kleine Auswahl von Themen, welche wir in unserer Rechtsanwaltskanzlei häufig behandeln.
Verkehrsrecht
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch zu anderen Fragen des Verkehrsrechts gern zur Verfügung. Sprechen Sie uns an und lassen sich informieren, wie wir Ihnen am besten helfen können.
Regulierung von Unfallschäden
Berechnung von Schmerzensgeld, Haushaltshilfekosten, Verdienstausfall
Kfz-Kaufverträge
Kfz-Versicherungsverträge
Verkehrsordnungswidrigkeiten
Verkehrsstraftaten (“Fahrerflucht”, fahrlässige Körperverletzung, Trunkenheit am Steuer, Drogendelikte)
Führerscheinsachen (Straßenverkehrsamt)
Schadensersatz im Verkehrsrecht
Gerade, wenn die Schuldfrage zu Ihren Gunsten geklärt ist, sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, denn dann zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung in vollem Umfang die dadurch entstehenden Anwaltskosten. Ohne anwaltlichen Beistand könnten Sie bei der Abrechnung Ihres Schadens durch die gegnerische Haftpflichtversicherung eine böse Überraschung erleben.
Beispiele:
Die Haftpflichtversicherung zahlt nicht die Reparaturkosten, welche der von Ihnen beauftragte Sachverständige für angemessen hält, sondern kürzt diese – gerade bei neueren Modellen – zu Unrecht.
Wurden Sie bei dem Unfall verletzt, werden Ihnen vom Versicherer keine Haushaltshilfekosten gezahlt, weil Sie nicht wussten, dass Sie hierauf einen Anspruch haben bzw. wie man diese berechnet.
Verhandlungen über Schmerzensgeld gestalten sich manchmal schwierig. Hier ist die Kenntnis ähnlicher Fälle, auf die Bezug genommen werden kann, entscheidend, damit Sie das Ihnen zustehende Schmerzensgeld erhalten.
Verteidigung im Verkehrsrecht
Unfallflucht („Fahrerflucht“)
Entscheidend ist nicht, ob Sie einen Verkehrsunfall verursacht, sondern, ob Sie diesen auch bemerkt haben: ohne Vorsatz keine Bestrafung wegen Unfallflucht.
Fahrlässige Körperverletzung
Sind Sie bisher als vorbildlicher Kraftfahrer mit langer Fahrpraxis in Erscheinung getreten, wird die Staatsanwaltschaft dies zu Ihren Gunsten berücksichtigen und gegebenenfalls das gegen Sie gerichtete Ermittlungsverfahren einstellen bzw. an die Bußgeldstelle verweisen.
Fahren unter Alkoholeinfluss
Schon geringe Mengen Alkohol (ab BAK 0,3 Promille) können zu einer Fahruntüchtigkeit führen, wenn Ihnen ein Fahrfehler zur Last gelegt wird. Auch ohne Fahrfehler verlieren Sie den Führerschein grundsätzlich bei einem BAK-Wert von mindestens 1,1 Promille. Sollte Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen werden, können Sie durch geeignete Maßnahmen die Sperrfrist verkürzen.
Fahren unter Drogeneinfluss
Selbst wenn die Polizei bei Ihnen nur eine geringe Menge festgestellt hatte, so dass sich weitere Ermittlungen erübrigten, müssen Sie damit rechnen, dass die Straßenverkehrsbehörde hiervon Kenntnis erhält und an Ihrer Fahreignung zweifelt. Können Sie diese nicht ausräumen, ist Ihre Fahrerlaubnis in Gefahr.