Regelmäßige Fortbildung ist unerlässlich

Ihre Rechtsanwaltskanzlei am Puls der Zeit

Wir stehen Ihnen kompetent zur Seite

Dr. Höft Rechtsanwälte

Mit der Zeit ändert sich die Rechtsprechung. Wir sind als Rechtsanwälte in der Pflicht, uns selbstständig weiterzubilden. Um Sie als Mandanten professionell beraten zu können, nehmen wir in einem Zeitumfang von mindestens 15 Stunden im Jahr regelmäßig an Fortbildungs­veran­staltungen für Rechtsanwälte teil.

Dr. Höft hat zudem am 02. Mai 2007 den Titel eines Fachanwalts für Verkehrsrecht erworben. Diesen Titel erteilen die Rechtsanwalts­kammern nur besonders erfahrenen und geprüften Rechtsanwälten.